Die Arbeit der Polizei ist oftmals mit unerträglichen seelischen Belastungen verbunden. Denken wir beispielsweise an Einsätze mit Geiselnahme, an Situationen, in der Beamte von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen, oder an schwere Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Aber auch wenn die Polizeieinsätze nicht immer so dramatisch verlaufen, die verantwortungsvollen Aufgaben unserer Ordnungshüter benötigen professionelle Hilfe durch Menschen, die seelischen Beistand leisten, die den Polizeibeamten unterstützend und beratend zur Seite stehen. Diese Hilfe leistet die Polizeiseelsorge. Auf der Grundlage von Verträgen zwischen den Bundes- und Länderpolizeibehörden und der evangelischen und katholischen Kirche werden Pfarrer oder Pfarrerinnen beziehungsweise Priester eingesetzt, die als Polizeiseelsorger ihren Dienst tun. Sie können hauptamtlich, jedoch auch ehrenamtlich neben ihren Aufgaben in der Kirchengemeinde tätig sein.
Die Polizeiseelsorger unterliegen der Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht. Die Aufgaben sind sehr vielfältig. Die Seelsorger sind vor allem Ansprechpartner für die Polizeibeamten bei innerdienstlichen Problemen aber auch bei persönlichen Schwierigkeiten. Die Polizeiseelsorge ist vermittelnd vor Ort bei Großeinsätzen. Der Polizeiseelsorger wirkt deeskalierend bei Gewaltausbrüchen in Fußballstadien oder aus dem Ruder geratenen Demonstrationen. Die Polizeiseelsorge steht Angehörigen beim Überbringen der Todesnachricht nach einem Unfall oder einem Suizid bei. Weitere Aufgaben der Polizeiseelsorge ist unter anderem die Mitarbeit als Referent oder Referentin in berufsethischen Fragen bei Aus- und Fortbildungslehrgängen der Polizei, die Gestaltung von Gottesdiensten und die Durchführung von Taufen, Trauungen und Trauerfeiern. Beide christlichen Kirchen legen großen Wert auf ökumenische Zusammenarbeit. Die Polizeibeamten sind nicht an eine kirchliche Zugehörigkeit gebunden.